Behandlungsangebot

Psychotherapie

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut biete ich in meiner Privatpraxis in Heidelberg - Bergheim Beratungen und Psychotherapien für Kinder und Jugendliche, sowie junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr an. Im Rahmen von bis zu fünf probatorischen Sitzungen lernen wir uns zunächst kennen und prüfen den therapeutischen Bedarf, bevor es zu einer psychotherapeutischen Behandlung kommt. Die Sitzungsdauer beträgt 50 Minuten. Je nach Bedarf können auch Doppelstunden durchgeführt und Bezugspersonen mitgebracht werden. Termine finden in der Regel wöchentlich statt.

 

Ablauf

Kontaktaufnahme

Bitte nehmen Sie Kontakt per Mail oder über das Kontaktformular auf. Bitte schildern Sie kurz die Symptomatik und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Möglichst zeitnah melde ich mich zurück und biete einen Termin für ein Erstgespräch an.

Muss ich meinen Eltern Bescheid geben?

Ab 15 Jahren kannst Du eine Psychotherapie auch ohne das Wissen und die Zustimmung Deiner Eltern beginnen. Aber auch wenn Deine Eltern über die Behandlung informiert sind, ist es wichtig, dass Du weißt, dass ich der Schweigepflicht unterliege.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist die Voraussetzung für die Aufnahme einer Psychotherapeutischen Behandlung. Wenn es um eine Behandlung in meiner Praxis geht, dient die Sprechstunde zunächst dazu, sich persönlich kennenzulernen. Es empfiehlt sich, dass Kinder und Jugendliche diesen Termin gemeinsam mit ihren Eltern bzw. mit wichtigen Bezugspersonen wahrnehmen. Eine vertrauensvolle Beziehung ist die Basis für eine erfolgreiche Behandlung. Daher ist es wichtig, dass sich das Kind bzw. der junge Mensch und auch die Eltern eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Sie können Sprechstunden zeitgleich auch bei anderen Psychotherapeut*innen in Anspruch nehmen.

Probatorische Phase

Die dann folgenden sogenannten probatorischen Sitzungen dienen der diagnostischen Einschätzung. Therapeutischer Gespräche und diagnostische Testverfahren dienen dazu, einen individuellen Behandlungsplan zu erstellen. Dieser ist auf die Symptome des Kindes / des jungen Menschen abgestimmt ist. Nach der Genehmigung durch den zuständigen Kostenträger werden die Therapietermine vereinbart.

Behandlungsphase

In der Behandlungsphase gilt es, die in der probatorischen Phase vereinbarten Ziele zu erreichen, wobei ein stetiger Abgleich und eine fortlaufende Überprüfung erforderlich ist. Die Eltern erhalten im Rahmen der Bezugspersonengespräche begleitende Unterstützung.

Abschlussphase

In der letzten Phase der Therapie geht es in erster Linie um die weitere Verselbstständigung, die Ablösung von der Psychotherapie und dem Therapeuten. Je nach Störungsbild kommt allerdings auch der Rückfallprophylaxe sowie der Hilfe zur Selbsthilfeveine besondere Bedeutung zu.

Kosten

Ich besitze keine Abrechnungsgenehmigung für gesetzlich-versicherte Patienten und kann daher nur mit den privaten Krankenkassen oder der Beihilfe abrechnen. 

Privat Versicherte

Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen für eine ambulante Psychotherapie ist meist problemlos möglich. Bitte klären Sie im Vorfeld mit ihrer Krankenversicherung, welche Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme benötigt werden. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOÄ).

Selbstzahler

Bei Selbstzahlern richten sich die Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOÄ).

Ausfallhonorar

Ich bereite mich auf die gemeinsamen Termine vor und nehme mir sehr gerne die notwendige Zeit für meine Patient*innen. Jede einzelne Therapiestunde wird terminiert und Ausfälle können nicht durch andere Patient*innen ersetzt werden. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich Termine mit einem Ausfallhonorar berechne, falls nicht 48 Stunden vorher abgesagt wird.

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